Die Teilnahme an einer Reha-Sportgruppe ist für Teilnehmer mit degenerativen und teilweise rheumatisch-entzündlichen Erkrankungen des Bewegungsapparates. Dieses Sportangebot wird durch die Krankenkassen und Rentenversicherungsanstalten gefördert. Im Rahmen der Gesamtvereinbarung über den ambulanten Rehabilitationssport, sind

die Versicherungsträger zur Übernahme der Kosten des Rehabilitationssports gesetzlich verpflichtet.

Die ärztliche Verordnung ist unabhängig vom ärztlichen Budget, wird nach Indikation beurteilt und umfasst in der Regel

50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten.